Weil Citta gesehen beziehungsweise erfasst wird (dṛśya), ist es nicht selbstleuchtend (svābhāsa), ebenso wenig wie Sinnesorgane und Sinnesgegenstände. Feuer ist kein Gegenbeispiel: Erhellung setzt die Verbindung eines Erhellenden mit einem zu Erhellenden voraus, nicht die Verbindung eines Dinges mit sich selbst. Dass Lebewesen ihre eigenen Buddhi-Regungen als „ich bin zornig“ oder „ich fürchte mich“ erfassen, bestätigt gerade die Erfassbarkeit des Citta.
In einem einzigen Augenblick kann Citta nicht zugleich die eigene und eine fremde Form bestimmen. Damit weist das Bhāṣya die momentaristische Annahme zurück, dass ein und dasselbe Entstehen zugleich Vorgang und Vollzugsfaktor sei, und schließt eine gleichzeitige Selbsterhellung und Gegenstandserkenntnis des Citta aus.
cittāntara-dṛśye buddhi-buddher atiprasaṅgaḥ smṛti-saṃkaraś ca ||21|| Analyse ▾ Analyse ▴
Würde ein Citta durch ein weiteres Citta erkannt, müsste auch dieses durch ein anderes erkannt werden; daraus folgten ein unendlicher Regress und eine Vermischung der den vielen Erkenntnisakten entsprechenden Erinnerungen. Gegen solche buddhistischen Modelle setzen Sāṃkhya und Yoga den Puruṣa als Herrn und Erlebenden des Citta.
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Illustrationen: KI-generiert.
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