Metrum: Anuṣṭubh.
bahusaṃkramaṇam gebe ich im Zusammenhang mit dem Zurückhalten von Urin und Kot als „starke Unruhe“ wieder; wörtlich ist auch viel Bewegung oder Umhergehen möglich. Mallinson 2012, S. 270, deutet den Ausdruck als übermäßige Erregung. Die Aufzählung führt den in 67 begonnenen Satz fort und mündet in 69 in das Entstehen von Krankheit.
Metrum: Anuṣṭubh.
Das mit yadi, „wenn“, eingeleitete Bedingungsgefüge reicht bis in 70: Der Übende unterbricht seine Praxis und gibt sie schließlich auf, weil er seine Krankheit dem Yoga zuschreibt. stambhayet beziehe ich deshalb wie Mallinson 2012, S. 270, auf die Übung, nicht auf das Anhalten des Atems. Die Form kathyate ist passiv, „es wird gesagt“; sie führt die angeführte Begründung ein. Diese historische Deutung ist keine heutige Empfehlung zum Umgang mit Beschwerden.
Metrum: Anuṣṭubh.
tyajet, „aufgäbe“, steht in der mit yadi in 69 eröffneten Bedingung. Der Text beschreibt das erste Hindernis, er fordert an dieser Stelle nicht zum Abbruch der Übung auf. Die folgenden Hindernisse werden als eigene Sätze angeschlossen.
Metrum: Anuṣṭubh.
Metrum: Anuṣṭubh.
viṣamam ist Mallinsons Verbesserung von viṣayam. Das neunte Hindernis heißt im Entwurf anākhyam, wörtlich „unbenannt“. Ich ersetze es nicht durch eine vermutete, aus anderen Listen bekannte Kategorie.
Metrum: Anuṣṭubh.
sattvāsthayā dhiyā verstehe ich als zusammengehörige Wendung: eine Einsicht, die in der Wirklichkeit verankert ist. -āstha wird dabei adjektivisch auf dhī bezogen. Das entspricht Mallinsons Deutung des Übenden als in der wahren Wirklichkeit gegründet (2012, S. 270). Die Übersetzung löst den Ausdruck nicht in zwei voneinander unabhängige Mittel auf.
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Illustrationen: KI-generiert.
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